Nach dem Bau eines neuen Hauses geht es um die Gartengestaltung und Außenanlagen. Dabei taucht schnell die Frage nach dem Sichtschutz oder einer Umzäunung auf. Grundlage hierfür ist eine sorgfältige Planung, die häufige Fehler vermeidet. Bei der Einzäunung des Grundstücks sollten Fragen zu der gewünschten Funktionalität, dem Material, Zaunvariante, Farben, Formen und rechtlichen Vorgaben beantwortet werden.
Breite Bandbreite an Materialien und Möglichkeiten
Hochwertige Zäune müssen nicht unbedingt aus Holz bestehen. Andere Werkstoffe wie Metall, Aluminium, Kunststoff, Glas oder Verbundmaterialien stehen zur Auswahl, die auch in Holzoptik gestaltet werden können.
Je nach Beschaffenheit des Grundstücks und dem Zweck der Einzäunung kommen auch Alternativen zu Zäunen wie Hecken oder Mauern infrage.
Natürliches Holz bringt einen hohen Pflegeaufwand. Der natürliche Rohstoff ist anfällig für Schädlinge und Witterungseinflüsse und muss daher regelmäßig mit einem Holzschutz und Farbe gestrichen werden.
Edelstahlzäune beschichtet mit Kunststoff oder Pulver sehen edel aus und sind nahezu unverwüstlich. Mit einer Feuerverzinkung erreicht man einen hervorragenden Schutz gegen Rost, Feuchtigkeit und Wetter. Allerdings müssen Sie manchmal zusammen mit einer Hecke geplant werden, um einen wirksamen Sichtschutz gegen unliebsame Einblicke bieten zu können.
Funktionalität
Das wichtigste Planungselement ist der gewünschte Zweck Ihres Zaunes. Soll dieser einfach nur symbolisch die Grenzen des Grundstücks markieren, den Familienhund am Weglaufen hindern oder auch effizienten Sichtschutz bieten? Daran orientieren sich dann die Ausführung, Wahl des Materials und vor allem die Höhe. Auch Zugänge wie Türen oder Autoeinfahrten müssen berücksichtigt werden.
Rechtliche Vorgaben
Die Höhe und der Abstand von Zäunen sind im Nachbarrecht oder in den Bebauungsplänen der Gemeinden festgelegt. Je nach Region und Bundesland können diese unterschiedlich sein. Detaillierte Informationen auch zu einer möglichen Genehmigungspflicht können die Bauämter geben.
Sofern nicht anders geregelt, besteht der Abstand zum Nachbargrundstück mindestens 50 cm. Soll der Zaun nur eine symbolische Grenze markieren, beträgt die Höhe meistens bis 90 cm. Als Sichtschutz sollte die Höhe des Zaunes mindestens 170 cm betragen. Achten Sie hier bitte auf eine eventuell notwendige örtliche Genehmigungspflicht. In Regensburg dürfen „Einfriedungen“ nicht höher als 120 cm sein. Nur aus wichtigen Gründen kann eine Abweichung vom Bauamt genehmigt werden.
Zäune und Mauern gelten als „tote Einfriedung“, während Hecken eine „lebendige Einfriedung“ sind. Der Bau muss in das Gesamtbild der Straße und des Wohngebietes passen, um als „ortsübliche Einfriedung“ anerkannt zu werden.
Das Unternehmen Zaunbau Glier aus Regensburg berät Sie gerne ausführlich zu den Möglichkeiten des Zaunbaus mit Edelstahlzäunen und wie Ihre Vorstellungen fehlerfrei umgesetzt werden können.


